Das neue EU-Vergaberecht: Was ändert sich für öffentliche Auftraggeber?
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wie auch für Bauleistungen ist für Werte oberhalb der EU-Schwellenwerte seit April 2016 auf der Grundlage des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes neu geregelt worden.
Durch die EU-Vergaberechtsreform ergeben sich für öffentliche Auftraggeber und damit für die Kommunen und Landkreise der Region Stuttgart Änderungen an wesentlichen Aspekten des Vergaberechts. Die Veranstaltung konzentriert sich inhaltlich auf die Vergaben, die einer Anwendung des EU-Vergaberechts unterliegen. Es wird zunächst der Rechtsrahmen des aktuellen Vergabe- und Haushaltsrechts vorgestellt. Im Anschluss spannt sich der Bogen über das gesamte Vergabeverfahren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frieder Oesterle, Europabeauftragter des Rems-Murr-Kreises, E-Mail:
frieder.oesterle@rems-murr-kreis.de, Tel.: 07151 501-1112
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- 2016-10-06_Einladung_EU-Vergaberecht.pdf(pdf, 616 kB)