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Europäische Politikgestaltung

Die Europäischen Kommission hat zwei verschiedene Funktionen im europäischen Gebilde: Einerseits ist die Kommission die Exekutive der EU und ist somit für die Überwachung der Gesetzmäßigkeit ("Hüterin der Verträge"), die Durchführung des Haushalts und die Verwaltung von Förderprogrammen zuständig. Da ihr aber gleichzeitig das ausschließliche Initiativrecht zusteht, ist sie auch an der Legislative beteiligt.

Die regulatorische Arbeit / Gesetzgebung

Mittels gemeinsamer EU-Gesetzesnormen soll Europa harmonisiert und zu einem für alle EU-Bürger und -Firmen zugänglichen Kontinent ohne innere Grenzen gestaltet werden.

Die Programmierungsarbeit

Mit der Ausgestaltung verschiedener EU-Programme, von den Strukturfonds über Energie- und Verkehrsprogrammen bis zum Programm für Forschung und Innovation möchte die EU-Kommission gezielt Entwicklungen anstoßen. Dieser Teil der Arbeit der EU-Kommission ist für die europäische Zusammenarbeit und Netzwerkbildung von größter Bedeutung. Die Programme werden konkret vorgezeichnet und in den Generaldirektionen, der Administration der Kommission, erarbeitet, wobei für die Umsetzung und Durchführung zu großen Teilen die Mitgliedsstaaten selbst zuständig sind. Die Rahmenbedingungen für jedes Förderprogramm werden im Zuge des Haushaltsverfahrens in Verbindung mit einem Rechtsakt festgelegt. Dabei sind, nach Maßgabe des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, die beiden Gesetzgebungskammern der EU, das Parlament sowie der Rat der Europäischen Union die maßgeblichen Entscheider. Oftmals werden anschließend bestimmte Förderprioritäten und Detailprogramme von den Mitgliedstaaten erlassen.

Die Mitglieder der Regierungen der Mitgliedstaaten arbeiten deshalb sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene frühzeitig an der Ausgestaltung der Programme mit. In den verschiedenen Programmausschüssen bei der EU-Kommission beeinflussen die Länderbeamten die Förderpolitik der EU somit in nicht unerheblichem Maße.