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Die Rechtsakte der EU

Die starke Orientierung am Rechtsakt macht die EU zu einem einmaligen Gebilde auf der Welt: Im Unterschied zu anderen internationalen Einrichtungen haben die Entscheidungen der EU Rechtsverbindlichkeit. Die EU Gesetzgebung kann dabei sowohl das Primärrecht als auch das Sekundärrecht umfassen. Dabei gilt: Europarecht vor Bundesrecht. Wenn eine der Richtlinien oder Verordnungen aus Brüssel einmal verabschiedet ist, dann ist es die Aufgabe der Mitgliedstaaten diese ins nationale Recht aufzunehmen.

Das Primärrecht

Das Primärrecht besteht in erster Linie aus den völkerrechtlich verbindlichen Verträgen, den sogenannten EU-Verträgen. Diese werden von den europäischen Staats- und Regierungschefs einstimmig verabschiedet. Solchen Entscheidungen gehen mehrmonatige Regierungskonferenzen voraus, bei denen zwischen den Repräsentanten der einzelnen EU-Staaten ausgiebig, auch über Detailregelungen, diskutiert wird. In den Verträgen sind die grundlegenden Regeln der Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung sowie die Kompetenzen der EU geregelt. Das europäische Primärrecht ist somit mit dem Verfassungsrecht auf nationalstaatlicher Ebene vergleichbar. Die EU-Verträge werden immer wieder abgeändert und ergänzt, um die EU den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, sie wirksamer und transparenter zu gestalten und neue Felder der Zusammenarbeit einzuführen.

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

1951 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in Paris den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Die "Römischen Verträge"

• Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
• Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten 1957 die so genannten "Römischen Verträge", die 1958 in Kraft traten. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gesichert werden. Durch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sollte der Aufbau und die Entwicklung der Atomindustrie in den Mitgliedsstaaten gefördert werden.

Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) festigte die politische Zusammenarbeit in Europa. Aus der einstigen EWG wurde die EG, die Europäische Gemeinschaft. Die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, das seit 1979 gewählt wird, wurden erweitert und die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes vorbereitet. Die europäischen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs wurden mit der EEA im Europäischen Rat verankert. Als oberstes Organ arbeitet der Europäische Rat Grundsätze aus und gibt die Leitlinien der EU-Politik vor.

Der Vertrag über die Europäische Union

Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen Es war die Geburtsstunde des Euro. Aus der wirtschaftlich orientierten EG wurde jetzt die politische EU. Die Rechte des Europäischen Parlaments wurden weiter gestärkt, die EU-Kommission wurde ausgebaut. Außerdem wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres eingeführt. Europas Bürger können sich seither auf die Unionsbürgerschaft berufen: Sie haben seit dem Vertrag von Maastricht auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union völlige Bewegungsfreiheit und können sich an jedem Ort ihrer Wahl innerhalb der EU niederlassen.

Die Verträge von Amsterdam und Nizza

Mit dem Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, wurde die EU weiter vertieft und ihre Handlungsfähigkeit und Effizienz gestärkt. Die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Parlamentes wurden erweitert und die Grundlange für die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Beschäftigung verbessert. Der 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza regelte die Modi und Ländergewichtungen bei Abstimmungen im Rat neu. Er bereitete auch die letzte große EU-Erweiterung vor: die im Mai 2004 erfolgte Osterweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten.

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon trat 2009 in Kraft und ist der derzeit gültige EU-Vertrag. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung einer demokratischeren und wirksameren EU, die in der Lage ist, globale Probleme, wie zum Beispiel Klimawandel, gemeinsam anzugehen und mit einer Stimme zu sprechen. Der Vertrag von Lissabon sieht eine beträchtliche Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments vor, schafft einen ständigen Präsidenten des Europäischen Rates und einen Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer diplomatischer Dienst der EU. Ebenso gibt es erweiterte Klagemöglichkeiten für den Ausschuss der Regionen beim Europäischen Gerichtshof, wie auch die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens, wenn dies mehr als eine Million Menschen unterstützen.

Der Reformvertrag überarbeitet außerdem die bestehenden EU-Verträge, nämlich den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Letzterer wird in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt. Der EUV führt die grundlegenden Bestimmungen der EU auf, die Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union für die verschiedenen Politikfelder werden jedoch im AEUV angesiedelt.

Das Sekundärrecht

Auf der Grundlage des Primärrechts erlassen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die einzelnen Richtlinien und Verordnungen. Darüber hinaus umfasst das Sekundärrecht Empfehlungen, Stellungnahmen und Entscheidungen.

EU-Verordnungen

Sie werden direkt nach Verabschiedung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in jedem EU-Mitgliedsstaat gültig. Steht eine Verordnung bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt im Konflikt mit nationalen Gesetzen, geht die EU-Verordnung vor. Bei den EU-Verordnungen handelt es sich überwiegend um Durchführungsbestimmungen.

EU-Richtlinien

Die Richtlinien stellen eine Rahmengesetzgebung dar, mit der die EU bestimmte Ziele und Aktionspläne umsetzen will. Dazu gehören beispielsweise die Deregulierung des Telekommunikationsmarktes, die Harmonisierungsvorschriften beim Lebensmittelrecht oder die Gesetze für mehr Energieeffizienz in Europa. Die vom Parlament und Rat verabschiedeten Richtlinien setzen den Mitgliedsstaaten eine bestimmte zeitliche Frist, binnen derer die Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden muss. Verpasst das Mitglied die Frist, kann die Kommission nach einem meist langwierigen Mahnverfahren den Staat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

EU-Empfehlungen

Empfehlungen sind Beschlüsse der EU, die für die EU-Mitgliedstaaten nicht verbindlich sind.