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Tipps und Hinweise für Antragsteller

Die Durchführung und Beteiligung an Förderprojekten sollte grundsätzlich nicht auf die finanzielle Sichtweise reduziert werden. Der entstehende Erfahrungsaustausch bereichert die beteiligten Partner immer auch in fachlicher Hinsicht. Zusätzlich wird ihre Innovationsfähigkeit gefördert und die Vermarktung der Projektergebnisse erleichtert. Auf der persönlichen Ebene profitieren die eingebundenen Personen außerdem durch eine verbesserte internationale Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.

Die folgenden Anregungen sollen interessierten Unternehmen und Einrichtungen als erste Hilfestellung dienen, um sich erfolgreich an einem EU-Förderprojekt zu beteiligen:

  • Es ist hilfreich, sich grundsätzlich mit der Förderstruktur der EU vertraut zu machen. Sie sollten über geförderte Bereiche und Maßnahmen Bescheid wissen sowie die eingesetzten Instrumente und ihre Ziele kennen. Weiterhin sollten Sie wissen, wie viele Partner ein Konsortium haben sollte und mit welcher Förderquote Sie realistisch rechnen können.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Ausschreibungsterminen und Einreichungsfristen in dem Sie interessierenden Förderprogramm.
  • Aufgrund der eng bemessenen Einreichungsfristen ist es sinnvoll, gleich zu Beginn eines neuen Rahmenprogramms das einschlägige Arbeitsprogramm mit den thematisch relevanten Schwerpunkten durchzuarbeiten. Auf dieser Basis können eine erste grobe Zeitplanung sowie eine Kurzskizze für mögliche Projektanträge erstellt werden.
  • Da die meisten Projekte von der EU nur mit einem bestimmten Prozentsatz kofinanziert werden, muss die Gegenfinanzierung bei den Projektpartnern gesichert sein.
  • Grundsätzlich sollten Sie kein Projekt bei der Europäischen Kommission beantragen, das Sie nicht auch ohne Zuschüsse durchführen könnten. Aufgrund der mitunter langwierigen Auszahlungsmodalitäten, sollte die Vorfinanzierung des gesamten Projekts aus Eigenmitteln gewährleistet sein.
  • Die Partnersuche zur Bildung eines schlagkräftigen Konsortiums nimmt meist sehr viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es empfehlenswert, auf bekannte und bewährte Partner wie Partnerstädte oder langjährige Geschäftspartner zurückgreifen. Wollen Sie zum ersten Mal ein EU-Projekt durchführen, schließen Sie sich am besten als Partner einem erfahrenen Konsortium an.
  • Machen Sie im Projektantrag grundsätzlich deutlich, dass Sie sich mit den Fachbegriffen der EU und den Inhalten der Gemeinschaftspolitiken auskennen.
  • Orientieren Sie sich bei der Ausarbeitung am Aufruf sowie den entsprechenden Formblättern. Dabei ist es meist hilfreich, den Ausschreibungstext (call text) auch in der Originalsprache durchzuarbeiten. Oftmals kommt es durch die Übersetzung zu inhaltlichen Veränderungen, die zu einer falschen Schwerpunktsetzung bei der Antragstellung führen können. Dasselbe gilt für das Arbeitsprogramm (work programme). Auch hier kann der nicht übersetzte Originaltext Fragen klären, die sich aus einer ungenauen Übersetzung ergeben.
  • Jeder Antragsausschreibung liegt zudem ein Leitfaden für Antragssteller bei. Diesen zu kennen, ist absolutes „Muss“. Darin werden die Formulare erläutert, die zuständige Stelle und Ansprechpartner genannt, Einreichungsinformationen und Anschriften sowie thematisch weiterführende Links aufgeführt.
  • Zudem kann es hilfreich sein, den Leitfaden für Evaluatoren (guidance notes for evaluators) heranzuziehen, um sich über die Evaluationskriterien und ihre Gewichtung zu informieren.
  • Beim ersten Projektantrag kann eine externe Unterstützung helfen. Der fachliche Teil des Antrags und die daraus abgeleitete Zielsetzung sollte jedoch immer von den beteiligten Projektpartnern selbst erarbeitet werden.